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Kfz Zulassungsdienst für Privat- und Geschäftskunden

Sie können unseren Zulassungsdienst ganz einfach online nutzen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Bestellvorgang. Sie es bei einer Kfz-Anmeldung, Kfz-Abmeldung, Kfz-Ummeldung oder wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen benötigen.

Wir bieten unseren Service für Kraftfahrzeuge aller Art:
PKW, Anhänger, Motorrad, Roller, LKW, Trike, Traktor, Quad und weitere Fahrzeuge.

Zulassung All Inklusive

PKW ab 109,00 € inkl. MwSt.

Motorrad ab 109,00 € inkl. MwSt.

KFZ-Anmeldung ANMELDO

Abmeldung All Inklusive

30,00 € inkl. MwSt. pauschal

Kfz-Abmeldung ANMELDO

Ummeldung All Inklusive

PKW ab 79,00 € inkl. MwSt.

Motorrad ab 79,00 € inkl. MwSt.

Kfz-Ummeldung Anmeldo
Kfz Zulassungsdienst für Privat- und Geschäftskunden
Zulassung All Inklusive​


Inkl. aller Gebühren
Inkl. 2x EURO-Kennzeichen
Inkl. Umweltplakette
Inkl. Servicegebühren

PKW ab 99,00 € inkl. MwSt.
Motorrad ab 89,00 € inkl. MwSt.
Jetzt Termin vereinbaren
Abmeldung All Inklusive​


Inkl. aller Gebühren
Inkl. Servicegebühren
20,00 € inkl. MwSt. pauschal
Jetzt Termin vereinbaren
Ummeldung All Inklusive​


Inkl. aller Gebühren
Inkl. Servicegebühren
PKW ab 69,00 € inkl. MwSt.
Motorrad ab 69,00 € inkl. MwSt.
Jetzt Termin vereinbaren
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Zulassungsservice für Fahrzeuge aller Art

Kfz Zulassung ANMELDO

Kfz Zulassung für PKW, LKW, Transporter, Motorrad, Anhänger oder Oldtimer: Verschwenden Sie keine unnötige Zeit auf der Zulassungsstelle und nutzen Sie den Online-Service von ANMELDO. Hier können Sie bequem einen Termin für eine Kfz-Anmeldung, Kfz-Abmeldung, Kfz-Ummeldung oder für ein Kurzzeitkennzeichen, ob von Zuhause oder unterwegs, für die Zulassungsbezirke Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis und Mettmann (LEV, OP, GL, ME) buchen. Gerne können Sie bei uns Vorort, in einer unserer Filialen in Leverkusen, ein Wunschkennzeichen reservieren.

Online zulassen, ummelden, abmelden und Kurzzeitkennzeichen

Nutzen Sie unseren Online-Service und sparen Sie Zeit

Hier können Sie wichtige
Vollmachten herunterladen

Fragen und Antworten rund um die Kfz-Zulassung

FAQ - Fragen & Antworten

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) 
  • Die alten Nummernschilder
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Adresse
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die den genauen Versicherungszeitraum enthält
  • Alte Nummernschilder (falls das Fahrzeug bereits zugelassen ist)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV-Bescheinigung)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Bei Zulassung für Dritte: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis/Reisepass mit aktueller Anschrift des Bevollmächtigten
  • Bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe beider Erziehungsberechtigter
  • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • Bei Firmen / juristischen Personen: zusätzlich Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug
  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. (Soll ein Vertreter die Ummeldung vornehmen, braucht er seinen Personalausweis, eine Vollmacht des Halters und eine Kopie des Ausweises des Halters.)
  • Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung. (eVB-Nummer)
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) und II (ehemals Fahrzeugbrief).
  • Die Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
  • Das SEPA-Lastschriftmandat, also die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
  • Die alten Nummernschilder, wenn ein Kennzeichenwechsel erforderlich ist.
  • Bei Firmen / juristischen Personen: zusätzlich Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug.
  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. (Soll ein Vertreter die Ummeldung vornehmen, braucht er seinen Personalausweis, eine Vollmacht des Halters und eine Kopie des Ausweises des Halters.)
  • Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung. (eVB-Nummer)
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) und II (ehemals Fahrzeugbrief).
  • Die Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
  • Das SEPA-Lastschriftmandat, also die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
  • Die alten Nummernschilder.
  • Bei Firmen / juristischen Personen: zusätzlich Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug
  •  
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt).
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder 2 (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief) oder CoC-Papiere (Kopien meist ausreichend).
  • Bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug.
  • Evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln.
  •  
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
  •  

Unser Kfz Zulassung-Service gilt für PKWs, LKWs, Transporter, Wohnmobile, Motorräder und Anhänger.

Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung und muss im Vorfeld von einem Versicherungsunternehmen erzeugt und online hinterlegt werden. Bis 2008 gab es zur Anmeldung eine Doppelkarte und musste beim Straßenverkehrsamt zur Anmeldung vorgelegt werden.

Eine eVB-Nummer erhalten Sie bei Ihrem Versicherer oder direkt bei unserem Partner, der DEVK-Geschäftsstelle Jan Kauf.

Für die Wirksamkeit einer Kfz-Zulassung durch Dritte ist es wichtig, dass Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer zweifelsfrei identifizierbar sind. Dazu empfiehlt es sich, neben dem Namen auch das Geburtsdatum des Vollmachtnehmers anzugeben. Dieses ist – anders als beispielsweise die Adresse – auf allen offiziellen Ausweisdokumenten vermerkt und reicht in Verbindung mit dem Namen als Identitätsnachweis aus.

Die bestellten Schilder können, falls eine Zulassung nicht erfolgt, nicht mehr zurückgegeben werden. Alte Schilder, die nicht mehr benötigt werden, nehmen wir sehr gerne entgegen und sorgen für eine fachgerechte Entsorgung.

Die Auftragsdurchführung hängt davon ab, wann wir die für die KFZ Zulassung, Ummeldung, Abmeldung etc. notwendigen, Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen.

Das können Sie transparent einsehen, anhand der gebuchten Leistungen, die Sie vorab bestätigen müssen, bevor Sie uns den Auftrag erteilen. 

Sie müssen Ihr Fahrzeug abmelden, wenn Sie es verschrotten wollen. Wenn Sie es eine Zeitlang nicht nutzen wollen, können Sie es abmelden.

Ja, Sie können vorab bei der Terminbuchung ein Wunschkennzeichen angeben. Wir prüfen für Sie beim Straßenverkehrsamt, ob das Wunschkennzeichen frei ist, bevor wir es produzieren.

Telefon

0214 - 8681010

Fax

0214 - 8681020

E-Mail

info@anmeldo.de