- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. (Soll ein Vertreter die Ummeldung vornehmen, braucht er seinen Personalausweis, eine Vollmacht des Halters und eine Kopie des Ausweises des Halters.)
- Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung. (eVB-Nummer)
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) und II (ehemals Fahrzeugbrief).
- Die Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
- Das SEPA-Lastschriftmandat, also die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
- Die alten Nummernschilder.
- Bei Firmen / juristischen Personen: zusätzlich Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug